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Bußgelder im Verkehr: Ein­spruch, Euer Blitzer!
Oft sind Ordnungs­widrig­keiten anfechtbar. Deckungsschutz auch ohne vorhandene Rechtsschutzversicherung möglich.
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Der Volksmund nennt sie Knöllchen und sie führen zu Verwarnungs-, Buß- oder Strafgeldern: Die Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

Bestimmt hat es Sie auch schonmal „erwischt“. Falschparken, Zuschnellfahren, Ampeln missachten, Handy am Steuer oder mangelnder Abstand – das ist schneller passiert, als man denkt. Teilweise höchst ärgerlich und wird mithin auch folgenschwer sanktioniert. Aber ist es in Ihrem Fall wirklich passiert?

Es gibt sehr viele Bußgeldbescheide, die angefochten werden können. Denn auch Behörden machen häufig Fehler. Und das sollten Sie nicht ausbaden müssen. Auch wenn Sie aktuell keine Rechtsschutzversicherung besitzen, die ein etwaiges prozessuales Kostenrisiko für Sie übernimmt, haben wir eine attraktive Lösung für Sie. Hierzu ist es wichtig, dass Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des vorgehaltenen Verstoßes kontaktieren. So sichern Sie sich die Chance darauf, kein finanzielles Prozesskostenrisiko tragen zu müssen.


Jeder zweite Bußgeldbescheid ist zweifelhaft erstellt

Aus Buß- und Strafgeldverfahren kann schnell Schlimmeres werden – zum Beispiel ein Fahrverbot, wenn Sie in Flensburg schon Punkte haben. Das kann für manche eine wirtschaftliche Katastrophe bedeuten. In den meisten Fällen betrifft dies Geschwindigkeitsverstöße. Und genau die sind besonders häufig anfechtbar.

Blitzer liefern schlechte Bilder, ungenaue Werte, mangelhafte Ortsangaben, und die Beamten sind schließlich auch nur Menschen.

Die Verkehrsanwälte, mit denen wir fest zusammenarbeiten, sind auf Ordnungswidrigkeiten im Verkehr spezialisiert und wissen genau, wohin sie schauen müssen. Sie haben Strategien entwickelt, um Strafen abzuwehren, zu vermindern oder abzuwandeln. Vor allem aber wissen sie Ihren stärksten Verbündeten zu nutzen: die Fehleranfälligkeit behördlicher Maßnahmen, denn Bußgeldbescheide haben nach Schätzungen mancher Experten in bis zu 50 Prozent der Fälle Formfehler.

Wer sich früh wehrt, wahrt die Chance auf ein gerechtes Urteil

Handeln Sie schnell – denn Ihre Chancen sind umso besser, je früher Sie aktiv werden.

Melden Sie sich am besten, bevor die Einspruchsfrist von zwei Wochen abläuft. Gerade bei Geschwindigkeitsvergehen sollten Sie nie vorschnell zahlen, denn seit Juli 2020 haben in vielen Fällen Länderregelungen die Straßenverkehrsordnung ersetzt. Der Bußgeldkatalog in seiner neuesten Fassung ist per Gericht für ungültig erklärt worden. Eine Situation, die Ihnen sehr zugutekommen kann.

Wir drücken auf die Tube: In kürzester Zeit erhalten Sie von uns eine Antwort.

Schicken Sie uns Ihren Bußgeldbescheid und ein paar Worte dazu. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden von uns eine Rückmeldung – kostenlos und unverbindlich. Wenn sich ein Einspruch lohnt, dann erledigen wir für Sie gerne sämtliche Formalitäten mit Ihrer Versicherung und bereiten zugleich alles vor, damit die Anwälte sich warmlaufen können.
Wir sind gut zu erreichen und gerne für Sie da.
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